Rechtliches

Immer wieder bekommen wir Fragen zum Thema Naturschutzgesetz, Vogelschutz und Baumfällzeiten gestellt. Um etwas Klarheit zu verschaffen hier die ausschlaggebenden Richtlinien und Gesetze:

Mit der Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetztes zum 1. März 2010 wurden nun Rodungen und Baumfällungen in Hausgärten das ganze Jahr über erlaubt. Dies bezieht sich rein auf innerorts!

Im Bezug auf das Vogelschutzgesetz gibt es innerorts keinerlei Beschränkungen. Gehölzarbeiten sind zu jeder Zeit zulässig. Sollte man allerdings mitbekommen, dass Vögel gerade im Gehölz brüten, ist darauf Rücksicht zu nehmen.

Außerhalb des Ortes (Ortsschild) sieht das anders aus. Hier ist es laut §39 in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Desweiten ist natürlich auf die jeweilige Baumschutzsatzung zu achten. Diese wird von der zuständigen Gemeinde oder Stadt erlassen. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.